1. Gegenstand und Annahme
Die vorliegenden Bedingungen regeln das Partnerprogramm (auch „Empfehlungsprogramm“), das von RANKSOURCE SAS auf der Plattform ranksource betrieben wird. Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen; bei Widersprüchen in Bezug auf das Programm haben die vorliegenden Bedingungen Vorrang.
Die Teilnahme am Programm ist kostenlos und unverbindlich. Sie schließt die vollständige und uneingeschränkte Annahme der vorliegenden Bedingungen ein. Die Aktivierung des Partnerlinks über das Dashboard gilt als Beitritt zum Programm.
2. Definitionen
- Partner (oder Empfehlungsgeber): jeder ranksource-Nutzer, ob Werbetreibender oder Publisher, der seinen Partnerlink oder Partnercode teilt.
- Geworbener: jede Person, die ein ranksource-Konto erstellt, das einem Partner unter den Voraussetzungen von Artikel 4 zugeordnet wird.
- Partnerlink: die persönliche URL des Partners; Partnercode: der zugehörige Code, der bei der Registrierung eingegeben werden kann.
- ranksource-Vergütung: für jede Bestellung die Differenz zwischen dem Preis des Werbetreibenden ohne Steuern und den Einnahmen des Publishers. Zur Finanzierung des Partnerprogramms wird weder ein Aufschlag auf den Werbetreibendenpreis erhoben noch der Publisher-Erlös gekürzt.
- Transaktion abgeschlossen: Kauf eines Werbetreibenden oder Publisher-Verkaufs, der zu einer validierten Veröffentlichung führt, nicht storniert und nicht erstattet.
- Provision: Die Belohnung des Partners, berechnet auf der Grundlage der tatsächlichen ranksource-Vergütung, die durch eine berechtigte Transaktion generiert wird, in Form von Werbegutschriften oder auszahlbaren Einnahmen.
3. Teilnahmeberechtigung
Das Programm steht allen vollberechtigten Inhabern eines aktiven ranksource-Kontos offen, unabhängig davon, ob es sich um einen Werbetreibenden, einen Publisher oder beides handelt. ranksource kann die Auszahlung von Geldpreisen von der Bereitstellung korrekter und aktueller Rechnungsdaten abhängig machen (Artikel 7).
Das Programm kann in bestimmten Ländern nicht verfügbar sein, wenn die lokale Regulierung dies nicht zulässt. Der Partner ist dafür verantwortlich, zu prüfen, dass seine Teilnahme nach dem für ihn geltenden Recht zulässig ist.
4. Attribution der Geworbenen
- Ein Konto kann nur einem einzigen Partner zugeordnet werden. Die Attribution erfolgt bei der Erstellung des Kontos und ist endgültig.
- Die Attribution erfolgt entweder über den bei der Registrierung eingegebenen Partnercode oder über das beim Klick auf den Partnerlink gesetzte Attributions-Cookie mit einer Gültigkeit von 60 Tagen. Der manuell eingegebene Code hat Vorrang vor dem Cookie.
- Die Eigenempfehlung ist untersagt: Ein Konto kann nicht seinem eigenen Inhaber zugeordnet werden, weder direkt noch indirekt.
- Bestehende Konten können nicht rückwirkend einem Partner zugeordnet werden.
5. Provisionen und förderfähige Transaktionen
Der Affiliate erhält 12 Monate lang ab der ersten abgeschlossenen Transaktion seiner Empfehlung eine Provision. Die Registrierung, das Aufladen des Kontos und das Hinzufügen von Medien lösen keine Prämien aus und starten diesen Zeitraum nicht.
- Käufe aufgrund der Empfehlung des Werbetreibenden: Jeder abgeschlossene Kauf generiert eine Provision, die auf der tatsächlichen ranksource-Vergütung der Bestellung berechnet wird.
- Publisher-Empfehlungsverkäufe: Jeder abgeschlossene Verkauf generiert eine Provision, die auf der tatsächlichen ranksource-Vergütung der Bestellung berechnet wird.
- Wenn der Werbetreibende und der Publisher desselben Auftrags jeweils von einem Affiliate geworben wurden, erhält jeder Affiliate unabhängig seine Vergütung aus der tatsächlichen ranksource-Vergütung dieses Auftrags.
- Jede Provision wird nach Validierung der betreffenden Veröffentlichung erstellt. Ihr Fälligkeitstermin liegt frühestens 180 Tage nach dem späteren der beiden Zeitpunkte: Veröffentlichung oder Erstellung der Provision. Sie wird erst nach einer ab diesem Fälligkeitszeitpunkt durchgeführten erfolgreichen Konformitätsprüfung freigegeben. Ein Prüffehler, eine Aussetzung oder ein Vorfall der Überwachung, ein Streitfall, ein Betrugsverdacht oder ein fehlender verlässlicher Wechselkurs verschiebt die Validierung, solange die Sperre besteht.
- Eine stornierte oder erstattete Veröffentlichung erzeugt keine Provision für die betroffene Bestellposition. Bei einer Teilerstattung werden nur die Provisionen der erstatteten Position oder Positionen zurückgebucht; die Provisionen der übrigen Positionen bleiben bestehen, sofern sie weiterhin berechtigt sind. Wurde eine betroffene Provision bereits bestätigt oder ausgezahlt, wird sie gegebenenfalls mit künftigen Einnahmen oder Auszahlungen verrechnet.
- Jede Provision wird in der Bestellwährung des Geworbenen erstellt. Die EUR-Umrechnung zur Auswahl und Aufteilung der Stufen ist ein festgeschriebener, prüfbarer Rechenpivot; sie benennt den ausgezahlten Betrag nicht um.
6. Belohnungsmodi
Der Affiliate wählt seine Vergütungsart im Dashboard. Eine Änderung gilt nur für künftige Provisionen. Die nachstehende Staffelung gilt ausschließlich für Provisionen, die nach ihrem Inkrafttreten erstellt werden; jede zuvor erstellte Provision behält dauerhaft ihr Modell, ihren Satz und ihren Betrag.
- Werbetreibendenguthaben: bis zu 30 % der ranksource-Vergütung. Die Provision wird zunächst in der Bestellwährung berechnet und angelegt. Weicht diese von der Wallet-Währung ab, rechnet ranksource sie bei der Validierung und Gutschrift, frühestens 180 Tage nach der Veröffentlichung, zum letzten für das Währungspaar gespeicherten verlässlichen Referenzkurs um. Kurs, Kursdatum und gutgeschriebener Betrag werden im Dashboard angezeigt. Das Ergebnis wird auf den nächsten Cent gerundet; ist kein verlässlicher Kurs verfügbar, wird die Validierung verschoben. Das Guthaben kann für Werbeaufträge verwendet und nicht in bar ausgezahlt werden.
- Auszahlbare Einkünfte: bis zu 25 % der ranksource-Vergütung. Die Provision verbleibt in der Bestellwährung. Guthaben werden je Währung geführt und Auszahlungen gemäß Artikel 7 getrennt je Währung beantragt.
- Die Staffelung gilt pro Veröffentlichung und über aufeinanderfolgende Stufen: Jeder Anteil der ranksource-Vergütung erhält ausschließlich den Satz seiner Stufe. Das Überschreiten eines Schwellenwerts ändert die Sätze der vorherigen Stufen nicht.
- Zur Bestimmung der Stufen wird die ranksource-Vergütung der Veröffentlichung mit dem zuletzt verfügbaren verlässlichen Referenzkurs in EUR als Pivotwährung umgerechnet. Kurs, Datum und Quelle werden bei Erstellung der Provision festgeschrieben. Diese Rechenumrechnung ändert die Auszahlungswährung nicht. Fehlt ein verlässlicher Kurs, wird die Berechnung verschoben.
- Der aus allen Stufen resultierende Betrag wird bei Bedarf umgerechnet und anschließend einmal abschließend auf den nächsten Cent gerundet. Es erfolgt keine Zwischenrundung je Stufe.
7. Auszahlung von Einnahmen
- Auszahlung möglich ab 50 €, per SEPA-Überweisung oder PayPal.
- Die Auszahlung setzt die Angabe vollständiger und korrekter Rechnungsdaten voraus (Identität oder Unternehmen, Adresse, IBAN oder PayPal-Konto, gegebenenfalls Umsatzsteuer-Identifikationsnummer).
- Jede Auszahlung bezieht sich auf eine einzige Währung; die Salden werden pro Währung geführt.
- Für jede genehmigte Auszahlung wird automatisch eine Abrechnung im Gutschriftverfahren erstellt.
- Validierte Einnahmen, die 24 Monate in Folge nicht abgehoben werden, verfallen nach entsprechenden Erinnerungen an den Partner.
- ranksource kann eine Auszahlung bei Verdacht auf Betrug oder Unregelmäßigkeiten für die Dauer einer Prüfung aussetzen.
8. Aktuelle Einstellungen
Die nachstehende Tabelle enthält die Werte, die am Tag der Aktualisierung dieser Bedingungen gelten.
| Parameter | Geltender Wert |
|---|---|
| Marginale Staffelung pro Veröffentlichung | ranksource-Marge in EUR · Werbeguthaben · auszahlbare Einnahmen |
| Von 0 € bis einschließlich 100 € | 30 % · 25 % |
| Über 100 € bis 250 € | 20 % · 15 % |
| Über 250 € bis 500 € | 15 % · 10 % |
| Über 500 € bis 1.000 € | 10 % · 5 % |
| Über 1.000 € | 7,5 % · 2,5 % |
| Anwendung der Staffelung | Nur künftige Provisionen; bereits erstellte Provisionen bleiben unverändert |
| Währung der Schwellenwerte | EUR nach Umrechnung zum verlässlichen, bei Erstellung der Provision festgeschriebenen Kurs |
| Rundung | Eine abschließende Rundung auf den nächsten Cent nach Anwendung aller Stufen |
| Berechnungsgrundlage | Werbetreibendenpreis ohne Steuern − Publisher-Gewinn |
| Inbetriebnahmedauer | 12 Monate ab der ersten abgeschlossenen Transaktion des geworbenen Nutzers |
| Auslösen | Erste Transaktion abgeschlossen · keine Ausgabenschwelle |
| Validierung der Provisionen | Berechtigt nach 180 Tagen und erfolgreicher Prüfung |
| Laufzeit des Attributions-Cookies | 60 Tage |
| Mindestauszahlung | 50 € |
| Verfall nicht abgehobener Einnahmen | 24 Monate |
9. Verbotene Verwendungen
Insbesondere Folgendes ist verboten und führt zur Anwendung von Artikel 10:
- Selbst-Sponsoring, Erstellung fiktiver oder von Affiliate-Konten kontrollierter Konten und jede künstliche Bestellung, die darauf abzielt, eine Provision zu generieren;
- die Verwendung betrügerischer Zahlungsmittel oder unzutreffender Rechnungsdaten;
- zirkuläre, abgestimmte Transaktionen oder Transaktionen ohne wirklichen wirtschaftlichen Zweck, die darauf abzielen, das Programm abzulenken;
- irreführende Ansprache: Spam, Versprechen garantierter Einnahmen, wahrheitswidrige Darstellung des Programms oder der ranksource-Dienste;
- jede Kommunikation, die den Eindruck erweckt, der Partner handle im Namen von ranksource, als Agent, Mitarbeiter oder offizieller Vertreter.
10. Kontrolle, Aussetzung und Widerruf
ranksource führt automatisierte und manuelle Kontrollen der Programmaktivität durch (Betrugssignale, Abgleich von Daten, ungewöhnliche Volumina). Bei einem Verstoß gegen die vorliegenden Bedingungen oder bei begründetem Betrugsverdacht kann ranksource eine Empfehlung aussetzen oder widerrufen, ausstehende Provisionen annullieren, zu Unrecht ausgezahlte Provisionen zurückfordern und bei schwerwiegenden Verstößen das Konto unter den Voraussetzungen der AGB sperren.
Der Partner wird über die Maßnahme informiert und kann seine Stellungnahme per E-Mail an [email protected] abgeben.
11. Partnerstatus und Besteuerung
Der Partner nimmt am Programm als unabhängiger Akteur teil. Das Programm begründet kein Unterordnungsverhältnis, kein Mandat, keine Vertretung und keine Partnerschaft zwischen dem Partner und RANKSOURCE SAS.
Der Partner ist allein verantwortlich für die Erklärung und Zahlung sämtlicher Steuern, Abgaben und Beiträge, die nach seiner Situation und seiner Rechtsordnung auf die im Rahmen des Programms erhaltenen Beträge anfallen.
12. Persönliche Daten
Die Identität der Geworbenen wird dem Partner im Dashboard in anonymisierter Form angezeigt. Die für Anti-Betrugs-Signale verwendeten IP-Adressen werden in gehashter Form gespeichert. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.
13. Aussetzung und Beendigung des Programms
ranksource kann das Programm vorübergehend aussetzen oder beenden. Während einer Aussetzung werden keine neuen Empfehlungen oder Provisionen erstellt. Bereits validierte Provisionen bleiben erhalten, sofern kein Betrug vorliegt.
Die vorliegenden Bedingungen unterliegen französischem Recht. Bei Fragen: [email protected].