Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Einleitung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB") werden geschlossen zwischen ranksource, einer nach französischem Recht eingetragenen vereinfachten Aktiengesellschaft mit einem einzigen Aktionär (SASU), eingetragen unter SIREN 100 614 403, mit Sitz in 36 rue Henri-Claude Lauth, 31400 Toulouse, Frankreich (die „Gesellschaft"), und jeder juristischen oder natürlichen Person, die sich auf der unter ranksource.com betriebenen Plattform registriert und diese nutzt (der „Kunde", wobei jede Partei einzeln als „Partei" und gemeinsam als „Parteien" bezeichnet wird). Die AGB regeln die Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf die von der Gesellschaft erbrachten Leistungen.
1.2. Diese AGB sowie jede über die Plattform der Gesellschaft aufgegebene Bestellung (die „Plattform") bilden die Gesamtheit der Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und dem Kunden (die „Vereinbarung"). Der Zeitpunkt, zu dem der Kunde sein Konto auf der Plattform erstellt, gilt als Datum des Inkrafttretens der Vereinbarung (das „Inkrafttreten").
1.3. Die AGB gelten für alle von der Gesellschaft an den Kunden erbrachten Leistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, den marketplace für premium Advertorials (Sponsored Brand Stories), die Inhaltserstellung, das Publikationsmanagement und alle damit verbundenen Leistungen.
1.4. Durch die Erstellung eines Kontos oder die Nutzung der Plattform bestätigt der Kunde, diese AGB vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Akzeptiert der Kunde eine Bestimmung der AGB nicht, hat er die Nutzung der Plattform zu unterlassen.
1.5. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Wesentliche Änderungen werden registrierten Nutzern per E-Mail oder durch einen gut sichtbaren Hinweis auf der Plattform mitgeteilt. Die weitere Nutzung der Plattform nach einer solchen Mitteilung gilt als Zustimmung zu den aktualisierten AGB.
1.6. Diese AGB werden auf der Plattform in mehreren Sprachen bereitgestellt. Bei Auslegungsabweichungen zwischen Sprachfassungen ist die englische Fassung maßgeblich.
2. Definitionen
„Werbetreibender": Kunde, der auf der Plattform als Werbetreibender registriert ist und premium Advertorials oder andere Leistungen zur Veröffentlichung auf den Medien der Publisher bestellt.
„Publisher": Kunde, der auf der Plattform als Publisher registriert ist, ein oder mehrere Medien besitzt oder betreibt und Veröffentlichungsaufträge für premium Advertorials annimmt.
„Medium": Website, Online-Publikation oder digitales Medium, das einem Publisher gehört oder von diesem betrieben wird, auf der Plattform registriert ist und die Mindestkriterien für die Zulassung erfüllt.
„Premium Sponsored Content" („Sponsored Brand Story"): Gesponserter Content, der auf dem Medium eines Publishers in einem der drei in Abschnitt 6.1 beschriebenen Formate veröffentlicht wird (vollständiger Artikel mit oder ohne Dofollow-Link, in einen bestehenden Artikel eingefügtes Zitat/Erwähnung oder in einen bestehenden Artikel eingefügter Link).
„Kampagne": Gesamtheit einer oder mehrerer Bestellungen, die vom Werbetreibenden unter einem gemeinsamen Ziel (SEO, Branding, KI-Sichtbarkeit oder eine Kombination davon) zusammengefasst werden.
„Bestellung": Einzelner Auftrag eines Werbetreibenden zur Veröffentlichung eines premium Advertorials auf einem bestimmten Medium.
„Plattform": Unter ranksource.com betriebene Web-Applikation, einschließlich aller Benutzeroberflächen (Werbetreibenden-Bereich, Publisher-Bereich, ranksource-Backoffice).
„Guthaben" („Wallet"): Vorauszahlungsguthaben, das auf dem Konto eines Kunden verfügbar ist und für Bestellungen oder Rückerstattungen verwendet werden kann.
„Provision": Prozentualer Anteil der Zahlung des Werbetreibenden, den die Gesellschaft als Vergütung für ihre Leistungen einbehält.
„Langlebigkeitsgarantie": Mindestdauer (12, 24 oder 36 Monate), während der ein veröffentlichtes premium Advertorial online und zugänglich bleiben muss, wie vom Publisher für jedes Medium festgelegt.
„RAYA": Proprietärer KI-Assistent der Gesellschaft, der in die Plattform integriert ist und Werbetreibende bei der Medienrecherche, der Inhaltsstrategie und dem Kampagnenmanagement unterstützt.
3. Berechtigung und Registrierung
3.1. Die Plattform ist ausschließlich für die gewerbliche Nutzung (B2B) bestimmt. Durch die Erstellung eines Kontos erklärt der Kunde, zu gewerblichen Zwecken zu handeln und mindestens 18 Jahre alt zu sein.
3.2. Der Kunde muss bei der Registrierung genaue, vollständige und aktuelle Angaben machen. Der Kunde ist für die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten und alle von seinem Konto aus vorgenommenen Aktivitäten verantwortlich.
3.3. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, eine Registrierung abzulehnen sowie ein Konto nach eigenem Ermessen zu sperren oder zu kündigen, insbesondere bei Betrugsverdacht, Verstoß gegen diese AGB, falschen Angaben oder Inaktivität.
3.4. Jedes Konto ist einmalig. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft keine weiteren Konten erstellen.
3.5. Direct-Sales-Verfahren: Die Gesellschaft kann sich an einen Publisher wenden, der noch nicht auf der Plattform registriert ist, um ihm die Veröffentlichung von Premium Sponsored Content im Auftrag eines Werbetreibenden vorzuschlagen. Der Publisher erhält einen persönlichen, zeitlich begrenzten Link, mit dem er ohne Konto-Erstellung die Bestellung einsehen, annehmen oder ablehnen, einen Gegenpreis vorschlagen und gegebenenfalls die Veröffentlichung bestätigen kann. Der Zugriff auf diesen Link und die Annahme der Bestellung gelten als Annahme dieser AGB, jedoch beschränkt auf den betreffenden Auftrag. Der Publisher kann jederzeit ein vollständiges Konto auf der Plattform erstellen, um auf den gesamten Funktionsumfang zugreifen zu können.
4. Leistungsbeschreibung
4.1. Die Gesellschaft betreibt einen marketplace, der Werbetreibende, die redaktionelle Sichtbarkeit suchen, mit Publishern zusammenbringt, die Werbeflächen auf ihren Medien anbieten. Die Gesellschaft handelt ausschließlich als Vermittler und Facilitator zwischen Werbetreibenden und Publishern.
4.2. Die von der Gesellschaft erbrachten Leistungen umfassen:
- Zugang zu einem Katalog geprüfter Publisher und Medien
- KI-gestützte Mediensuche und -empfehlung (RAYA)
- KI-gestützte Inhaltserstellung (Artikel, Überschriften, Bildmaterial)
- Bestellmanagement und Workflow-Automatisierung
- Automatisierte oder assistierte Veröffentlichung auf den Websites der Publisher
- Post-Veröffentlichungs-Monitoring der publizierten Artikel
- Zahlungsabwicklung und Rechnungsstellung
- Ansprache und Veröffentlichung über tokenbasierten Link für noch nicht registrierte Publisher (Direct-Sales-Verfahren)
4.3. Die Gesellschaft garantiert keine spezifischen Ergebnisse, insbesondere nicht hinsichtlich gesteigertem Traffic, verbessertem Suchmaschinen-Ranking, Zitierungen durch Sprachmodelle (LLMs) oder anderen Leistungskennzahlen. Die Leistungen werden „wie besehen" erbracht.
4.4. Die Gesellschaft kann nach eigenem Ermessen Unterauftragnehmer oder Dritte mit der Erbringung aller oder eines Teils der Leistungen beauftragen.
5. Nutzungsregeln der Plattform
5.1. Der Kunde darf die Plattform nicht zu rechtswidrigen Zwecken oder in einer Weise nutzen, die mit diesen AGB unvereinbar ist.
5.2. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt:
- Die Plattform als Lead-Generierungs- oder Kontaktlisten-Tool zu nutzen, um Publisher oder Werbetreibende außerhalb der Plattform direkt zu kontaktieren, aus welchem Grund auch immer (Werbeanfragen für Advertorials, Werbung, Partnerschaften, kommerzielle Angebote)
- Scraping, Crawling oder jegliche Datenextraktion von der Plattform ohne ausdrückliche Genehmigung der Gesellschaft durchzuführen
- Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung der Plattform oder von Teilen davon zu versuchen
- Den ordnungsgemäßen Betrieb der Plattform zu stören
- Mehrere Konten zu erstellen oder zu verwenden, um eine Beschränkung oder Einschränkung zu umgehen
- Zugangsdaten mit nicht autorisierten Dritten zu teilen
5.3. Jeder Verstoß gegen Abschnitt 5.2 führt zur sofortigen und dauerhaften Sperrung des Kontos (lebenslanger Bann), und der Kunde ist verpflichtet, der Gesellschaft jeden nachgewiesenen direkten Einnahmeverlust zu erstatten.
6. Premium Advertorials · Formate und Garantien
6.1 Verfügbare Formate
Folgende Formate stehen für premium Advertorials zur Verfügung:
- Gesponserter Artikel: vollständiger Artikel (800 bis 1.500 Wörter), mit oder ohne Dofollow-Link zur Website des Werbetreibenden, zum gleichen Preis. Die Anzahl der Links (null, einer oder mehrere, im vom Publisher festgelegten Rahmen) wird vom Werbetreibenden beim Briefing gewählt.
- Zitat/Erwähnung in einem bestehenden Artikel: ein kurzes Zitat oder eine Markenerwähnung, eingefügt in einen bereits auf dem Medium des Publishers veröffentlichten Artikel, ohne ausgehenden Link.
- In einen bestehenden Artikel eingefügter Link: ein Dofollow-Hyperlink, der einem bereits auf dem Medium des Publishers veröffentlichten Artikel hinzugefügt wird, mit vom Werbetreibenden festgelegtem Ankertext und Ziel-URL.
- Zitat oder Erwähnung in einem bestehenden Artikel: Zitat, Markenerwähnung oder Textbezug, der in einen bereits auf dem Medium des Publishers veröffentlichten Artikel eingefügt wird, ohne ausgehenden Hyperlink.
6.2 Langlebigkeitsgarantie
Jeder Publisher legt eine Langlebigkeitsgarantie für sein Medium fest (12, 24 oder 36 Monate). Dies ist der Mindestzeitraum, während dessen das veröffentlichte premium Advertorial unter seiner ursprünglichen URL online und öffentlich zugänglich bleiben muss.
Die Gesellschaft überwacht veröffentlichte Artikel täglich während der gesamten Dauer der Langlebigkeitsgarantie. Die Prüfung stellt sicher, dass die URL einen HTTP-200-Status zurückgibt und, wo anwendbar, dass die bestellten Links mit dem vereinbarten Ankertext vorhanden bleiben. Für das Format „Zitat oder Erwähnung in einem bestehenden Artikel" prüft die Überwachung ausschließlich die Verfügbarkeit der URL: Der Zitattext wird nach der Veröffentlichung nicht automatisch erneut überprüft.
6.3 Kennzeichnung als Advertorial
Publisher sind verpflichtet, jedes premium Advertorial klar als solches zu kennzeichnen, indem sie die empfohlene Bezeichnung „Anzeige" oder eine gleichwertige Formulierung verwenden, die den geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht, insbesondere dem UWG und dem Pressekodex 7.2. Die Gesellschaft stellt Leitlinien zur Verfügung, doch der Publisher trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der lokalen Kennzeichnungspflichten für bezahlte Inhalte.
7. Besondere Bestimmungen für Werbetreibende
7.1 Bestellprozess
Der Werbetreibende gibt seine Bestellungen über die Plattform auf, indem er ein oder mehrere Medien auswählt, das gewünschte Format wählt und die Zahlung vornimmt. Eine Bestellung wird mit Zahlungseingang bestätigt oder, bei aufgeschobener Zahlung, nach Freigabe durch die Gesellschaft.
7.2 Inhaltserstellung
Die Gesellschaft bietet KI-gestützte Inhaltserstellung an. Der Werbetreibende kann zwischen folgenden Optionen wählen:
- Ohne Inhalt: der Werbetreibende stellt seinen eigenen Inhalt zur Verfügung.
- Standard-Inhalt (inklusive): KI-generierter, SEO-optimierter Inhalt nach E-E-A-T-Standard mit redaktioneller Qualität.
- Journalistischer Inhalt (Premium, gegen Aufpreis): erweiterter Inhalt mit redaktioneller Recherche, Tonanpassung und Integration von Drittquellen.
Der Werbetreibende kann den Inhalt vor der Übermittlung an den Publisher überprüfen und angemessene Anpassungen anfordern. Der Werbetreibende trägt die alleinige Verantwortung für die Überprüfung der Richtigkeit und Rechtmäßigkeit des von ihm freigegebenen Inhalts.
7.3 Preise und Provision
Alle auf der Plattform angezeigten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die Plattform operiert in mehreren Währungen (EUR, USD, GBP, CAD, CHF). Die anwendbare Währung wird durch das Rechnungsland des Werbetreibenden bei der Registrierung bestimmt und kann unter Bedingungen aus dem Kontobereich geändert werden. Die Mehrwertsteuer wird bei der Rechnungsstellung gemäß dem anwendbaren Steuerregime hinzugefügt: 20 % für in Frankreich ansässige Werbetreibende, Reverse-Charge-Verfahren für in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Werbetreibende mit gültiger USt-IdNr. (MIAS-System · Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem der Europäischen Kommission, im Englischen VIES), 0 % für außerhalb der Europäischen Union ansässige Werbetreibende. Der dem Werbetreibenden in Rechnung gestellte Preis umfasst die Vergütung des Publishers sowie die Provision der Gesellschaft. Der Provisionssatz wird von der Gesellschaft festgelegt und kann je nach Publisher, Medium oder Kontotyp variieren. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, ihre Provisionssätze jederzeit zu ändern.
Bearbeitungsgebühren (Karte, PayPal) können anfallen und werden vor der Zahlungsbestätigung klar ausgewiesen.
7.4 Zahlungsmethoden
Folgende Zahlungsmethoden stehen zur Verfügung:
- Banküberweisung (SEPA/SWIFT): ohne zusätzliche Gebühren der Gesellschaft.
- Kreditkarte (über Stripe): Bearbeitungsgebühren können anfallen.
- PayPal: Bearbeitungsgebühren können anfallen.
- Guthaben (Vorauszahlungsguthaben): ohne zusätzliche Gebühren. Kein Ablaufdatum des Guthabens, vorbehaltlich Abschnitt 7.6.
- Aufgeschobene Zahlung (30 oder 60 Tage): nur nach vorheriger Zustimmung der Gesellschaft und unter Erfüllung der Zulassungskriterien und Kreditlimits verfügbar.
7.5 Rückerstattungen und Gutschriften
Kann eine Bestellung aus Gründen, die dem Publisher zuzurechnen sind (Ablehnung, Nicht-Veröffentlichung oder Verletzung der Langlebigkeitsgarantie), nicht ausgeführt werden, erhält der Werbetreibende eine Gutschrift auf sein Guthaben. Rückerstattungen auf das ursprüngliche Zahlungsmittel sind nur nach eigenem Ermessen der Gesellschaft möglich.
Die Preisverhandlung findet vor Validierung der Zahlung statt. Bietet ein Publisher einen anderen als den angezeigten Preis an, kann der Werbetreibende das Gegenangebot annehmen und zum vereinbarten Preis zur Zahlung übergehen oder ablehnen und die Bestellung vor jeglicher Belastung aufgeben. Sobald eine Bestellung bezahlt ist, ist sie endgültig und kann vom Publisher nicht nachverhandelt werden; der Publisher kann sie dann nur gemäß Abschnitt 8.5 annehmen oder ablehnen.
7.6 Guthaben · Inaktivität und Verfall
Das Guthaben des Werbetreibenden verfällt bei normaler Nutzung nicht. Bleibt ein Werbetreibenden-Konto jedoch während eines ununterbrochenen Zeitraums von drei (3) Jahren vollständig inaktiv (keine Anmeldung), wird das verbleibende Guthaben eingezogen und geht in das Eigentum der Gesellschaft über. Die Gesellschaft sendet mindestens 60 Tage vor dem Verfall eine Erinnerungsmitteilung an die hinterlegte E-Mail-Adresse.
7.7 Widerrufsrecht
Da die Plattform ausschließlich B2B-Leistungen erbringt, findet das in der Richtlinie (EU) 2011/83 für Verbraucher vorgesehene Widerrufsrecht keine Anwendung. Nach Bestätigung der Bestellung und Zahlungseingang kann diese nur mit Zustimmung der Gesellschaft nach deren alleinigem Ermessen storniert werden.
7.8 Änderungsanfragen nach der Veröffentlichung
Hat ein Publisher Änderungen nach der Veröffentlichung für sein Medium aktiviert, kann der Werbetreibende Änderungen am veröffentlichten Artikel anfordern. Diese Änderungen sind mit zusätzlichen Kosten verbunden (zwischen 5 % und 30 % des ursprünglichen Bestellpreises, vom Publisher festgelegt) und beinhalten die Provision der Gesellschaft. Änderungsgebühren sind bei Antragstellung fällig.
7.9 Mehrbenutzerkonten
Werbetreibenden-Konten können mehrere Benutzer mit unterschiedlichen Rollen (Kontoinhaber, Manager, Viewer) umfassen. Der Kontoinhaber ist für alle Aktivitäten seiner Benutzer verantwortlich, einschließlich Bestellungen und Zahlungen.
8. Besondere Bestimmungen für Publisher
8.1 Berechtigung und Registrierung
Um sich als Publisher zu registrieren, muss der Kunde sein Google Search Console- oder Google Analytics-Konto verbinden, damit die Gesellschaft prüfen kann, ob jedes eingereichte Medium mindestens 10.000 eindeutige Besucher pro Monat verzeichnet. Medien, die diesen Schwellenwert nicht erreichen, können abgelehnt werden. Die Gesellschaft kann zur Verifizierung auch Drittdatenquellen heranziehen.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, ein Medium nach eigenem Ermessen auf der Grundlage von Qualität, Inhalt, Reichweite oder anderen relevanten Kriterien anzunehmen oder abzulehnen.
8.2 Pflichten des Publishers
Mit der Registrierung eines Mediums auf der Plattform verpflichtet sich der Publisher:
- Angenommene premium Advertorials gemäß dem vereinbarten Format, Zeitplan und den vereinbarten Vorgaben zu veröffentlichen
- Veröffentlichte Artikel für die gesamte Dauer der Langlebigkeitsgarantie online und öffentlich zugänglich zu halten
- Jeden Sponsored Content gemäß den geltenden Gesetzen klar zu kennzeichnen
- Veröffentlichte premium Advertorials (einschließlich Links, Markenerwähnungen und Inhalt) ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft nicht zu verändern, zu entfernen oder zu modifizieren
- Auf Veröffentlichungsanfragen innerhalb der in Abschnitt 8.4 vorgesehenen Frist zu antworten
8.3 Technische Veröffentlichungsstandards
Jedes auf dem Medium eines Publishers veröffentlichte premium Advertorial muss die folgenden technischen Anforderungen erfüllen, um seine Sichtbarkeit und seinen Wert für den Werbetreibenden zu gewährleisten:
- Die veröffentlichte Seite muss einen gültigen HTTP-200-Status zurückgeben und vollständig in Standard-HTML gerendert sein, das von den wichtigsten Suchmaschinen lesbar ist.
- Die Seite muss über eine interne Verlinkung in die Website-Architektur eingebunden sein, d.h. über die Navigation, eine Kategorieseite oder eine Sitemap erreichbar sein.
- Die Seite darf nicht durch eine technische Direktive von der Indexierung ausgeschlossen sein (Meta-Tag oder HTTP-Header „noindex", „Disallow"-Regel in der robots.txt, die die URL oder ihr übergeordnetes Verzeichnis betrifft).
- Alle in der Bestellung angegebenen Hyperlinks (Ankertext, Ziel-URL, Attribute wie Dofollow) müssen exakt wie vereinbart implementiert werden.
Die Nichteinhaltung dieser technischen Standards wird wie ein Verstoß behandelt, der dem Entfernen von Inhalten gleichkommt (Abschnitt 8.9), und dieselben Sanktionen gelten.
8.4 Antwortfrist und Annahme von Bestellungen
Nach Eingang einer neuen Bestellung muss der Publisher diese innerhalb von zehn (10) Werktagen annehmen oder ablehnen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Antwort, wird die Bestellung automatisch storniert und der Werbetreibende erhält eine vollständige Gutschrift auf sein Guthaben.
Versäumt ein Publisher wiederholt die Antwortfrist (drei oder mehr Fälle in einem rollierenden Zeitraum von 90 Tagen), behält sich die Gesellschaft das Recht vor, das Medium dauerhaft aus dem Katalog zu entfernen.
8.5 Ablehnungsrecht
Der Publisher behält das Recht, jede Bestellung abzulehnen, wenn der Inhalt im Widerspruch zu seinen redaktionellen Standards steht, unangemessen ist oder einen Interessenkonflikt darstellt. Legitime Ablehnungen haben keine Sanktionen zur Folge. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Rechtmäßigkeit von Ablehnungen zu beurteilen.
8.6 Zahlung an Publisher
Die Einnahmen des Publishers werden 30 Kalendertage nach dem bestätigten Veröffentlichungsdatum verfügbar, sofern der veröffentlichte Artikel als online und konform verifiziert wurde (HTTP-200-Status, vollständiger Inhalt, Links vorhanden, sofern bestellt).
Publisher können pro Kalendermonat einen (1) Auszahlungsantrag stellen. Monatliche Zahlungen werden zum Monatsende für alle validierten Einnahmen verarbeitet. Jeder Zahlungsantrag betrifft eine einzige Währung: Ein Publisher, dessen Einnahmen in mehreren Währungen denominiert sind, muss pro Währung einen separaten Antrag stellen. Anträge auf vorzeitige Zahlung vor Ablauf der 30-Tage-Frist können nach alleinigem Ermessen der Gesellschaft gewährt werden, vorbehaltlich der im Kontobereich angegebenen Berechtigungskriterien und etwaiger Gebühren.
Verfügbare Zahlungsmethoden für Publisher:
- SEPA-Überweisung (Europa): ohne Gebühren der Gesellschaft.
- SWIFT-Überweisung (international): Bankgebühren gehen zu Lasten des Publishers.
- PayPal: PayPal-Gebühren (ca. 2 bis 3 %) gehen zu Lasten des Publishers.
8.7 Umwandlung von Einnahmen in Werbetreibenden-Guthaben
Publisher, die auf demselben ranksource-Konto auch ein Werbetreibenden-Konto führen, können wählen, alle oder einen Teil ihrer verfügbaren Einnahmen in Werbetreibenden-Guthaben umzuwandeln. Die Umwandlung erfolgt im Verhältnis eins (1) zu eins (1), ohne zusätzlichen Bonus. Umgewandeltes Guthaben kann zur Bezahlung von premium Sponsored Content auf der Plattform verwendet werden. Umgewandelte Guthaben sind nicht erstattungsfähig und unterliegen denselben Regeln wie das in Abschnitt 7.6 beschriebene Guthaben.
8.8 Rechnungsstellung und Rechnungsstellungsmandat
Die Gesellschaft stellt ein integriertes Rechnungsstellungssystem zur Verfügung, das Rechnungen im Namen der Publisher erstellt. Mit der Annahme dieser AGB erteilt der Publisher der Gesellschaft ausdrücklich ein dauerhaftes Mandat, in seinem Namen und auf seine Rechnung Rechnungen für alle über die Plattform erbrachten Leistungen auszustellen.
Dieses Mandat wird in Übereinstimmung mit den anwendbaren steuerlichen Vorschriften zur Rechnungsstellung durch Dritte erteilt. Der Publisher ist dafür verantwortlich, der Gesellschaft genaue und aktuelle Angaben für die Rechnungserstellung zu übermitteln, insbesondere: Firmenname, Adresse, Steuernummer und Umsatzsteuer-Status.
Im Rahmen dieses Mandats erstellte Rechnungen werden dem Publisher in seinem Bereich zur Verfügung gestellt. Vor jeder Auszahlung muss der Publisher die Rechnung vor ihrer endgültigen Ausstellung prüfen und bestätigen. Die Standardbeschreibung lautet: „Dienstleistung · Bereitstellung von Werbefläche".
Der Publisher kann dieses Rechnungsstellungsmandat jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die Gesellschaft widerrufen. In diesem Fall ist der Publisher verantwortlich, für jeden Zahlungszeitraum eigene, konforme Rechnungen an die Gesellschaft zu stellen.
8.9 Verletzung der Langlebigkeitsgarantie · Sanktionen
Stellt das Überwachungssystem der Gesellschaft fest, dass ein veröffentlichter Artikel vor Ablauf der Langlebigkeitsgarantie entfernt, wesentlich verändert oder unzugänglich gemacht wurde:
- Erhält der Publisher eine sofortige Benachrichtigung und hat 48 Stunden Zeit, den Artikel wiederherzustellen.
- Wird der Artikel nicht innerhalb dieser Frist wiederhergestellt, werden die entsprechenden Einnahmen automatisch vom Guthaben des Publishers abgezogen.
- Reicht das Guthaben des Publishers nicht aus, wird das Guthaben negativ (Schulden). Die Gesellschaft kann diese Schulden gegen zukünftige Einnahmen aufrechnen, bis der Ausgleich erfolgt ist.
- Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, ein Publisher-Konto bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen zu sperren oder dauerhaft zu bannen.
Die Überwachungsaufzeichnungen der Gesellschaft gelten als Hauptnachweis für Verstöße, vorbehaltlich des Rechts des Publishers, innerhalb von 10 Werktagen durch Vorlage eines verifizierbaren Nachweises zu widersprechen.
8.10 Publisher-Einnahmen · Inaktivität und Verfall
Bleibt ein Publisher-Konto während eines ununterbrochenen Zeitraums von drei (3) Jahren vollständig inaktiv (keine Anmeldung), werden alle nicht abgerufenen Einnahmen, die noch auf dem Guthaben des Publishers verbleiben, eingezogen und gehen in das Eigentum der Gesellschaft über. Die Gesellschaft sendet mindestens 60 Tage vor dem Verfall eine Erinnerungsmitteilung.
8.11 Übertragung oder Verkauf einer Medien-Website
Überträgt, verkauft oder überlässt ein Publisher das Eigentum an einer Medien-Website, auf der premium Advertorials über die Plattform veröffentlicht wurden, ist der Publisher verpflichtet:
- Die Gesellschaft mindestens 15 Tage vor dem tatsächlichen Datum der Übertragung schriftlich zu benachrichtigen.
- Sicherzustellen, dass der neue Eigentümer alle veröffentlichten premium Advertorials in ihrer ursprünglichen Form und unter ihren ursprünglichen URLs für die verbleibende Dauer jeder Langlebigkeitsgarantie beibehält.
Entfernt oder verändert der neue Eigentümer einen Artikel vor Ablauf seiner Langlebigkeitsgarantie, bleibt der ursprüngliche Publisher vollständig für den Verstoß verantwortlich. Die Sanktionen aus Abschnitt 8.9 werden auf das Guthaben des ursprünglichen Publishers angewendet, einschließlich der Entstehung eines negativen Guthabens (Schulden), sofern erforderlich.
Die Gesellschaft kann nach eigenem Ermessen die Übertragung der Publisher-Pflichten auf den neuen Eigentümer akzeptieren, wenn dieser sich auf der Plattform registriert und diese AGB ausdrücklich akzeptiert.
8.12 Nicht-Abwerbungsklausel
Während der Laufzeit der Vereinbarung und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach deren Beendigung verpflichtet sich der Publisher, direkt oder indirekt keinen Werbetreibenden anzusprechen, zu umwerben oder mit ihm eine kommerzielle Vereinbarung für ähnliche oder konkurrierende Leistungen zu treffen, mit dem der Publisher einen tatsächlichen Austausch hatte oder über die Plattform mindestens eine Bestellung ausgeführt hat. Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf Werbetreibende, mit denen der Publisher eine plattformunabhängige frühere Geschäftsbeziehung nachweisen kann.
Unbeschadet der Anwendung des Abschnitts 5.2 berechtigt jeder Verstoß die Gesellschaft, Schadensersatz für direkten und nachgewiesenen entgangenen Gewinn zu fordern, und kann zur sofortigen Kontosperrung führen.
8.13 WordPress-Verbindung
Publisher können ihre WordPress-Website optional über ein Anwendungspasswort mit der Plattform verbinden, um die automatisierte Veröffentlichung zu aktivieren. Die Gesellschaft speichert WordPress-Zugangsdaten in verschlüsselter Form und verwendet sie ausschließlich für die Veröffentlichung angenommener premium Advertorials. Der Publisher kann diese Verbindung jederzeit widerrufen.
9. KI-generierte Inhalte
9.1. Die Gesellschaft nutzt Dienste künstlicher Intelligenz (darunter OpenAI, Anthropic Claude, Google Gemini und Ideogram), um redaktionelle Inhalte und Bildmaterial für premium Advertorials zu erstellen.
9.2. KI-generierte Inhalte dienen als Ausgangspunkt. Werbetreibende und Publisher haben die Möglichkeit, den Inhalt vor der Veröffentlichung zu überprüfen und Anpassungen anzufordern.
9.3. KI-generierte Inhalte werden dem Publisher unter einer nicht-exklusiven Lizenz für die Zwecke der Veröffentlichung auf seinem Medium zur Verfügung gestellt. Die Gesellschaft behält nach der Veröffentlichung keine Rechte des geistigen Eigentums am Inhalt.
9.4. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr für die Originalität, Richtigkeit oder Eignung KI-generierter Inhalte für einen bestimmten Zweck. Werbetreibende und Publisher sind allein verantwortlich für die Prüfung des Inhalts vor und nach der Veröffentlichung.
9.5. Die Gesellschaft haftet nicht für Ansprüche, Schäden oder Verluste im Zusammenhang mit KI-generierten Inhalten, insbesondere in Bezug auf Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, sachliche Unrichtigkeiten oder regulatorische Nichtkonformität.
10. Datennutzung und Crawling
10.1. Der Kunde akzeptiert, dass die Gesellschaft die Website(s) des Kunden für folgende Zwecke crawlen und Daten daraus extrahieren darf:
- Analyse von Ton, Sprache und redaktionellem Stil zur Verbesserung der Inhaltsqualität
- Überprüfung von Traffic-Metriken und Zielgruppendaten
- Überwachung veröffentlichter Artikel auf Einhaltung der Langlebigkeitsgarantien
- Anreicherung des Publisher-Katalogs mit genauen und aktuellen Informationen
10.2. Durch Crawling erhobene Daten können für die Erstellung von Inhalten im Zusammenhang mit Bestellungen des Kunden, die Verbesserung der Plattform sowie für andere Zwecke im Rahmen der Leistungen der Gesellschaft verwendet werden.
10.3. Alle personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutz- und Cookie-Richtlinie der Gesellschaft verarbeitet.
11. Geistiges Eigentum
11.1. Alle Elemente der Plattform (Design, Software, Datenbanken, Logos, Marken, Texte, Grafiken und andere Inhalte) sind ausschließliches Eigentum der Gesellschaft und durch die anwendbaren Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt.
11.2. Dem Kunden wird eine nicht-exklusive, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz für den Zugang zur und die Nutzung der Plattform während der Laufzeit der Vereinbarung erteilt, ausschließlich für die in diesen AGB beschriebenen Zwecke.
11.3. Die jeweiligen Rechte der Parteien an ihren Namen und Marken bleiben ihr ausschließliches Eigentum. Die Gesellschaft ist jedoch berechtigt, den Namen, das Logo und die Marken des Kunden (Werbetreibender oder Publisher) für Marketing-, Werbe- und Referenzzwecke zu verwenden, insbesondere zur Anzeige auf der Plattform, in Fallstudien, Präsentationen und Marketingmaterialien.
12. Vermittlerstatus und Haftungsbeschränkung
12.1 Vermittlerstatus
Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass die Gesellschaft ausschließlich als Vermittler und Facilitator zwischen Werbetreibenden und Publishern handelt. Die Gesellschaft kontrolliert, beaufsichtigt oder steuert nicht den Betrieb, die redaktionellen Entscheidungen oder die Rechtskonformität der Publisher oder Werbetreibenden.
12.2 Keine Ergebnisgarantie
Die Gesellschaft garantiert keine Ergebnisse hinsichtlich Umsatzsteigerung, Traffic, Ranking, KI-Zitierungen, Reputationswirkung oder anderer Ergebnisse für den Kunden.
12.3 Inhaltliche Verantwortung
Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, Elemente, Daten, Anweisungen, Links, Behauptungen oder Informationen, die vom Werbetreibenden bereitgestellt und im Rahmen der Leistungen an Publisher übermittelt werden („Kundenmaterialien"). Der Kunde erklärt und gewährleistet, dass die Kundenmaterialien korrekt, rechtmäßig und konform mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften sind und keine Rechte Dritter verletzen.
12.4 Haftungsbeschränkung
Die Gesellschaft haftet nicht für indirekte, zufällige, Folge-, besondere oder Strafschäden, insbesondere nicht für Umsatzverluste, Gewinnverluste, Datenverluste, entgangene Geschäftsmöglichkeiten, Reputationsschäden oder sonstige indirekte Schäden, unabhängig von der Rechtsgrundlage.
Die kumulierte Gesamthaftung der Gesellschaft im Rahmen dieser Vereinbarung darf in keinem Fall den Gesamtbetrag übersteigen, den der Kunde für die Bestellung oder Bestellungen, auf die der Anspruch zurückzuführen ist, gezahlt hat.
12.5 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verstöße oder Verzögerungen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen), die durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg oder Terrorismus, Pandemien, Internetausfälle, Cyberangriffe, Stromausfälle, staatliche Maßnahmen oder Streiks („Höhere Gewalt"). Die betroffene Partei muss die andere Partei unverzüglich benachrichtigen und angemessene Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen ergreifen.
13. Haftungsfreistellung
13.1. Der Kunde verpflichtet sich, die Gesellschaft und ihre verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter und Lieferanten von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die entstehen aus oder im Zusammenhang stehen mit:
- Der Nutzung der Plattform oder der Leistungen durch den Kunden
- Kundenmaterialien oder vom Kunden bereitgestellten Inhalten
- Einem Verstoß des Kunden gegen diese AGB
- Einem Verstoß des Kunden gegen anwendbare Gesetze oder Vorschriften
- Einer Verletzung von Rechten Dritter durch den Kunden
13.2. Diese Freistellungspflicht bleibt nach Beendigung der Vereinbarung bestehen.
14. Vertraulichkeit
14.1. Jede Partei behandelt alle Informationen, die sie anlässlich oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung erlangt hat, als vertraulich, insbesondere: die Bestimmungen der Vereinbarung, Preis- und Finanzdaten, Geschäftsstrategien, technische Informationen und alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen.
14.2. Die Vertraulichkeitspflicht tritt mit der Kontoerstellung in Kraft und bleibt fünf (5) Jahre nach Beendigung der Vereinbarung wirksam.
14.3. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die: (a) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich zugänglich sind oder werden; (b) der empfangenden Partei bereits bekannt waren; (c) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden; oder (d) aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
15. Laufzeit und Kündigung
15.1. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit ab dem Inkrafttreten geschlossen.
15.2. Jede Partei kann diese Vereinbarung jederzeit durch schriftliche Mitteilung (eine E-Mail genügt) mit einer Mindestfrist von dreißig (30) Tagen kündigen.
15.3. Die Gesellschaft kann das Konto eines Kunden sofort und ohne Vorankündigung sperren oder kündigen im Falle von:
- Wesentlichem Verstoß gegen diese AGB
- Betrügerischen oder rechtswidrigen Aktivitäten
- Nutzung der Plattform als Lead-Generierungs-Tool (Abschnitt 5.2)
- Nichtzahlung fälliger Beträge über dreißig (30) Tage hinaus
- Jedem Verhalten, das die Gesellschaft nach vernünftigem Ermessen als geeignet ansieht, ihrem Ruf, ihrem Betrieb oder anderen Kunden zu schaden
15.4. Im Falle der Kündigung:
- Wird der Zugang des Kunden zur Plattform gesperrt.
- Werden laufende Bestellungen soweit möglich abgeschlossen oder auf das Guthaben des Kunden zurückerstattet.
- Werden validierte und fällige Publisher-Einnahmen gemäß dem üblichen Zahlungsplan ausgezahlt.
- Bleiben ausstehende Schulden (einschließlich Publisher-Schulden aufgrund von Garantieverstößen) fällig und einbringlich.
- Sind Guthaben nicht erstattungsfähig, sofern die Gesellschaft nicht nach eigenem Ermessen anderes beschließt.
- Bestimmungen, die ihrer Natur nach die Kündigung überdauern müssen, insbesondere Vertraulichkeit (Abschnitt 14), Haftungsfreistellung (Abschnitt 13), Haftungsbeschränkung (Abschnitt 12.4), anwendbares Recht (Abschnitt 16) sowie zum Zeitpunkt der Kündigung laufende Langlebigkeitsgarantien (Abschnitt 6.2) und die zugehörigen Sanktionen (Abschnitt 8.9), bleiben bis zu ihrem Ablauf in Kraft.
16. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
16.1. Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus ihr ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, unterliegen dem deutschen Recht und sind entsprechend auszulegen, ohne Berücksichtigung von Kollisionsnormen.
16.2. Bei Streitigkeiten werden die Parteien zunächst versuchen, diese gütlich durch eine Verhandlung in gutem Glauben innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung der Streitigkeit beizulegen.
16.3. Kann die Streitigkeit nicht gütlich beigelegt werden, kann jede Partei die Streitigkeit einer Mediation gemäß den Regeln einer anerkannten Mediationsstelle oder einer anderen zwischen den Parteien vereinbarten Stelle vorlegen.
16.4. Scheitert die Mediation oder wird sie nicht eingeleitet, wird jede Streitigkeit der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Toulouse, Frankreich, unterworfen.
17. Verschiedene Bestimmungen
17.1. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen vollständig in Kraft.
17.2. Verzicht: Das Unterlassen einer Partei, die Durchsetzung einer Bestimmung zu verlangen, gilt nicht als Verzicht auf diese Bestimmung oder auf das Recht, sie zu einem späteren Zeitpunkt geltend zu machen.
17.3. Abtretung: Der Kunde kann seine Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft abtreten oder übertragen. Die Gesellschaft kann diese Vereinbarung frei auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen.
17.4. Gesamte Vereinbarung: Diese Vereinbarung, zusammen mit der Datenschutz- und Cookie-Richtlinie sowie jeder Bestellbestätigung, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Erklärungen oder Absprachen.
17.5. Mitteilungen: Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung werden an die mit dem Kundenkonto verknüpfte E-Mail-Adresse gesendet, oder für Mitteilungen an die Gesellschaft an [email protected].
17.6. Sprache: Diese AGB werden auf der Plattform in mehreren Sprachen bereitgestellt. Bei Auslegungsabweichungen zwischen Sprachfassungen ist die englische Fassung maßgeblich.
17.7. Plattformaufzeichnungen als Beweismittel: Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass die von den Systemen der Plattform aufgezeichneten Daten (Server-Logs, Überwachungsaufzeichnungen, Veröffentlichungszeitstempel, Transaktionshistorien, Kommunikationsprotokolle) als gültiger Nachweis der von ihnen beschriebenen Vorgänge und Ereignisse gelten. Im Streitfall sind diese Aufzeichnungen als Hauptbeweismittel zulässig, sofern der Kunde keinen überzeugenden gegenteiligen Nachweis erbringt.
18. Kontakt
Gesellschaft: ranksource
Adresse: 36 rue Henri-Claude Lauth, 31400 Toulouse, Frankreich
E-Mail: [email protected]
Telefon: +33 1 89 62 83 84
Website: https://ranksource.com